Leasingübernahme
Der Ablauf einer Leasingübernahme soll nachfolgende kurz beschrieben werden. Weiter finden Sie dabei Hinweise, worauf Sie bei der Umschreibung eines Leasingvertrages achten sollten:
Generell übernehmen Sie bei einer Leasingübernahme einen bestehenden Leasingvertrag für ein Fahrzeug von einem anderen Leasingnehmer, Sie treten praktisch in dessen Vertrag ein.
Schritt 1 Leasingübernahme:
Zunächst müssen Sie einen geeigneten Leasingvertrag finden. Dazu suchen Sie am besten nach geeigneten Leasingfahrzeugen mit genauer Ausstattung, Fahrzeugzustand und evtl. Bonuszahlungen etc, die bereits auf den Leasingvertrag geleistet wurden. Sie nehmen dann Kontakt mit dem Anbieter des Leasingvertrages bzw. mit dem Leasingnehmer auf. Dieser gibt Ihnen die Adresse des Leasinggebers, denn dies ist Ihr Ansprechpartner.
Schritt 2 Leasingübernahme:
In diesem Schritt muss dann vom disem Leasinggeber die Bonität des Übernehmers, also Ihre Bonität geprüft werden. Hierzu müssen Sie als Übernehmer Ihre relevanten Daten (persönliche Daten, Gehaltsnachweise bzw. Gewerbeanmeldung und BWA) an die leasinggebende Bank bzw. das zuständige Autohaus bzw. an die Leasingfirma senden. Geben Sie keine Daten an andere Firmen heraus, die nicht mit dem Leasinggeber übereinstimmen.
Schritt 3 Leasingübernahme:
Hat der Leasinggeber Ihre Bonität bzw. des Übernehmers des Leasingvertrages geprüft und der Umschreibung zugestimmt, werden die Umschreibungsleasingverträge verschickt. Diese müssen vom Übernehmer und vom Übergeber unterzeichnet werden. Vor Unterzeichnung der Verträge sollte in jedem Fall ein Gutachten des Kraftfahrzeuges angefertigt werden, das Gegenstand des Leasingvertrages ist. Die Kosten können bei etwa 100-200 Euro zzgl. Mwst.
Bitte beachten Sie, dass der Leasingvertrag nicht ohne Grund übergeben wird. Das heißt der bisherige Leasingnehmer hat wahrscheinlich finanzielle Schwierigkeiten und der Leasingeber ist froh, wenn Sie den Leasingvertrag übernehmen. Handeln Sie hier auf jeden Fall gute Konditionen heraus. Treten Sie nicht in den ursprünglichen Vertrag ein. Machen Sie einen neuen Leasingvertrag zu besten Konditionen. Alle Nachlässe, die Sie herausholen, muss sowieso der alte Leasingnehmer ausgleichen. Hier können Sie zu wirklich sehr günstigen Konditionen ein Fahrzeug ergattern. Noch wichtig, glauben Sie keinem Vertragspartner irgendwelche Angaben, die nicht schriftlich mit rechtsgültiger Unterschrift gemacht worden sind. Zahlen Sie nicht an. Zahlen Sie keine Ablösesummen.
Schritt 4 Leasingübernahme:
Wenn beide Parteien den Umschreibungsvertrag oder einen neuen Leasingvertrag unterzeichnet haben und der Leasinggeber den Eingang der Umschreibungsverträge bestätigt hat, wird das Fahrzeug übergeben. Hierbei muss ein weiterer Vertrag aufgesetzt werden, in welchem Zustand, zu welchem Zeitpunkt, mit welchem Zubehör etc. das Fahrzeug übergeben wurde. Achten Sie auf Originalunterschriften von zeichnungsberechtigen Personen, Unterschriften von nicht Geschäftsführern gelten in der Regel nicht.
Schritt 5 Leasingübernahme:
Im letzten Schritt muss der Übernehmer das Fahrzeug nun auf seinen Namen bzw. sein Unternehmen ummelden. Hierzu wird vom Leasinggeber den KFZ Brief an die Zulassungsstelle des Übernehmers gesendet, denn das Fahrzeug ist Eigentum des Leasingnehmers. Dieser Schritt kann auch vor der Fahrzeugübergabe gemacht werden.
Weitere Tipps & Hinweise für Übernehmer eines Leasingvertrages
– Vor Übernahme des Leasingvertrages immer schriftliche Kopie des Leasingvertrages und der Ausstattungsliste einsehen und übergeben lassen, glauben Sie nichts mündliches, lassen Sie die Finger von Verträgen mit ausländischen Firmen.
– Lassen Sie vor Unterschrift der Umschreibungsverträge ein Gutachten von einem unabhängigen Gutachter vom Fahrzeug erstellen.
– Hat der frühere Leasingnehmer Ihnen versprochen, Bonuszahlungen o.ä. an Sie zu zahlen, so halten Sie dies in jedem Falle schriftlich mti Unterschrift fest, machen Sie eine Kopie des Personalausweises des Unterzeichners. Idealerweise wird solch ein Betrag mit dem Fahrzeug zusammen übergeben. Bestehen Sie auf Barzahlung, prüfen Sie die Geldschein auf Echtheit. Achten Sie darauf dass ein Zeuge dabei ist, der nicht ein Angestellter oder Erfüllungsgehilfe von Ihnen ist.
– Zahlen Sie bei der Übernahme eines Leasingvertrages möglichts keine Anzahlung.